Heute erhielten wir die neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bzgl. Werk- und Förderstätten vom 14.05.2020 mit den ersten Lockerungen. Sie ist gültig bis zum 08.06.2020.
Heute erhielten wir die neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bzgl. Werk- und Förderstätten vom 14.05.2020 mit den ersten Lockerungen. Sie ist gültig bis zum 08.06.2020.